Unsere Unternehmensbewertung

Grundlage unserer Unternehmensbewertung ist das Ertragswert-Verfahren. In der Betriebswirtschaft und in der Rechtsprechung wird der Wert eines Unternehmens heute durch seinen ERTRAGSWERT bestimmt (IDW S 1 i.d.F. 2008).

Allerdings kann auch der SUBSTANZWERT in folgenden Fällen den Unternehmenswert darstellen:

wenn der überwiegende Teil des Unternehmensvermögens aus Immobilien und Anlagen besteht

als Mindestwert, wenn der Ertragswert  des Unternehmens kleiner als der Substanzwert oder negativ ist.

Die Ermittlung des Ertragswertes erfolgt durch die Projektion der bereinigten Vergangenheitsergebnisse in die Zukunft und ergibt sich als Barwert aller dem Unternehmen zukünftig zu entziehenden Einnahmen-Überschüsse. In der Bewertungspraxis wird vom Überschuss der Erträge über die Aufwendungen ausgegangen, da dafür als Grundlage das betriebliche Rechnungswesen, d.h. die Gewinn- und Verlustrechnung zur Verfügung steht. Aufwendungen und Erträge müssen dabei um außerordentliche und einmalige Einflüsse korrigiert werden.

Der auf diese Weise ermittelte Ertrag wird kapitalisiert und stellt dann den UNTERNEHMENSWERT dar.

Er beinhaltet alle Grundlagen des Unternehmens als intakte Einkommensquelle. Dies sind insbesondere das  Anlagevermögen sowie der betriebsnotwendige Waren- und Materialbestand. Bei Übernahme von zusätzlichen Werten (z.B. Forderungen, teilfertige Leistungen) und Verbindlichkeiten ist der  ermittelte Betrag um die betreffenden Werte zu berichtigen.

Der SUBSTANZWERT (Verkehrswert der Vermögensgegenstände) ist zwar ein Teil des Gesamtwertes eines Unternehmens, hat aber im Rahmen der gesamten Unternehmensbewertung lediglich eine Hilfsfunktion (IDW S 1 i.d.F. 2008)Die wichtigste Hilfsfunktion des Substanzwertes liegt nach betriebswirtschaftlicher Auffassung darin, eine Grundlage (Rentabilitätsmaßstab) für den Ertragswert zu bilden, da entscheidend ist, welcher Kapitaleinsatz zur Erzielung des veranschlagten Zukunftserfolges erforderlich ist. Außerdem kann damit festgestellt werden, ob grundsätzlich normale oder von der Norm abweichende Verhältnisse vorliegen. Weiterhin können damit steuerliche Abschreibungen und Zinsen durch kalkulatorisch richtige Werte ersetzt werden.

FIRMENWERT (auch Good-will) ist der Wert, den ein Übernehmer bereit wäre über den Wert der Substanz hinaus zu zahlen, z.B. für eine bestehende Organisation, Kundenstamm, Standort, Bekanntheitsgrad, Abnahmeverträge, Know-how, usw.

Ein Firmenwert ergibt sich nur dann, wenn der Ertragswert höher ist, als der Substanzwert. Zur Ermittlung des Firmenwertes erkennt auch die Rechtsprechung einen Differenzwert aus Ertragswert und Substanzwert an.

Der LIQUIDATIONSWERT ergibt sich bei Beendigung und Abwicklung eines Unternehmens als Überschuss der erwarteten Verkaufserlöse der Vermögensgegenstände des Unternehmens über die Verbindlichkeiten und Liquidationskosten. Der Liquidationswert ist auch bei nachhaltig unrentablen Unternehmen anzusetzen und stellt die absolute Wertuntergrenze eines jeden Unternehmens dar, die bei keiner Methode der Wertermittlung unterschritten werden darf.